Privatgutachten

Das Privatgutachten wird von einer Partei in Auftrag gegeben. Es dient der Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Beweisen auf objektiver und unparteiischer Basis. Im Fall eines Mangels oder eines Schadens zeigt das Privatgutachten Sachverhalte auf, die Rückschlüsse auf die Ursache und Verantwortlichkeiten ermöglichen. Der Sachverständige wird sich zur Schuldfrage jedoch nur vorbehaltlich einer abschließenden juristischen Beurteilung äußern, da dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Der Auftraggeber bekommt mithilfe der im Gutachten fixierten Feststellungen allerdings solide Fakten an die Hand und kann nun überlegen, welche weiteren Schritte er einleiten möchte. Oft führen Privatgutachten zu einem für alle Beteiligten befriedigenden und kostengünstigen Vergleich.