Schlichtung

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber (Bauherr) und Auftragnehmer stehen Ihnen unsere öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für eine unabhängige und unparteiische Beratung bzw. Schlichtung zur Verfügung. Durch eine außergerichtliche Schlichtung lassen sich erhebliche Kosten (Anwälte und Gericht) sowie (Bau-)Zeit sparen. Die Verbindlichkeit der Schlichtung kann und sollte vorab in einem Schlichtungsvertrag festgelegt werden.