Gutachten

Die Sachverständigentätigkeit dient in erster Linie der Feststellung und Ursachenergründung von Schäden an Gebäuden. Die Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung wird bei Bedarf ebenfalls durchgeführt. Diese Leistungen werden sowohl Bauherren und Mietern wie auch Baufirmen, Hausverwaltungen, Versicherungen und nicht zuletzt Gerichten angeboten.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist das Sachverständigenbüro Rösener zur absoluten Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Im Regelfall kann eine zeitnahe Bearbeitung der Gutachten zugesichert werden.

PRIVATGUTACHTEN

Das Privatgutachten wird von einer Partei in Auftrag gegeben. Es dient der Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Beweisen auf objektiver und unparteiischer Basis. Im Fall eines Mangels oder eines Schadens zeigt das Privatgutachten Sachverhalte auf, die Rückschlüsse auf die Ursache und Verantwortlichkeiten ermöglichen. Der Sachverständige wird sich zur Schuldfrage jedoch nur vorbehaltlich einer abschließenden juristischen Beurteilung äußern, da dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt. Der Auftraggeber bekommt mithilfe der im Gutachten fixierten Feststellungen allerdings solide Fakten an die Hand und kann nun überlegen, welche weiteren Schritte er einleiten möchte. Oft führen Privatgutachten zu einem für alle Beteiligten befriedigenden und kostengünstigen Vergleich.

VERSICHERUNGSGUTACHTEN

Oftmals tritt nach einem Schadensereignis der Streitfall zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer bzw. dem Geschädigten ein. Hier kann beiden Parteien durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen geholfen werden. Durch Erstellung eines außergerichtlichen oder eines Schiedsgutachtens werden vom Sachverständigen die tatsächlich angefallenen Schäden aufgenommen und neutral bewertet. So kommen beide Parteien zu ihrem Recht.

GERICHTSGUTACHTEN

Das selbstständige Beweisverfahren kommt zur Anwendung, wenn durch bevorstehende Veränderungen am gegenwärtigen Zustand eines Bauwerkes die Möglichkeit besteht, dass ein Beweismittel verloren geht oder seine Nutzung erheblich verzögert wird. Der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist durch den Antragsteller selbst oder durch seinen Anwalt bei Gericht zu stellen. Die Parteien können dem Gericht einen Sachverständigen vorschlagen. Die Auswahl des Sachverständigen wird wie auch beim Klageverfahren vom zuständigen Gericht getroffen.

SCHIEDSGUTACHTEN

Zur Vermeidung langwieriger Gerichtsprozesse und damit verbundener Kosten bzw. (Bau-) Zeitverlusten kommen immer häufiger Schiedsgutachten zur Anwendung. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist das Sachverständigenbüro Rösener in einem solchen Verfahren zur Neutralität verpflichtet. Vor der Durchführung eines schiedsgutachterlichen Verfahrens müssen sich die Vertragsparteien in einem Schiedsgutachtenvertrag dem Ergebnis des Schiedsgutachtens unterwerfen. Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist somit für alle Parteien rechtsverbindlich. Der Schiedsgutachter übernimmt hierbei die Funktion eines Schiedsrichters. Schiedsgutachten sind eine Kombination aus Streitgutachten und Schiedsspruch.
Zwecks Vermeidung späterer, langwieriger und kostenintensiver Gerichtsverfahren ist es grundsätzlich äußerst sinnvoll, bereits bei Vertragsabschluss an Stelle einer Gerichtsstandsvereinbarung eine schiedsgutachterliche Abrede zu treffen. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich.

BEWEISSICHERUNGSGUTACHTEN

 

 

ENERGIEAUSWEIS

Seit Januar 2008 muss jeder Hausbesitzer bei Verkauf, Vermietung oder Beleihung seines Objektes einen Energie-Gebäudepass vorgelegen. Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, wird der (strengere) bedarfsorientierte Pass zur Pflicht. Wer Fördermittel aus staatlichen Förderprogrammen (KfW) bekommen möchte, muss ebenfalls den Bedarfsausweis vorlegen. Bei größeren Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen kann der Eigentümer zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Ausweis wählen.
Der am Bedarf ausgerichtete Gebäude-Energiepass liefert Eigentümern, Käufern und Mietern von Wohnungen oder Häusern Informationen über den Gebäudezustand, Energieverbrauch, Wärmedämmung und gibt Hinweise auf sinnvolle Sanierungsmaßnahmen. Der Verbrauchsausweis zeigt dagegen nur den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung. Leerstände oder Ähnliches bleiben weitgehend unberücksichtigt.

 

VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Wertgutachten ermitteln den Wert einer Immobilie auf Basis fachlicher Feststellungen und der Marktgegebenheiten. Sie dienen unter anderem der finanziellen Regulierung von Schäden durch Versicherer, können aber auch Grundlage einer Kaufpreisermittlung für eine Immobilie sein. Das Gutachten ist anerkannt von Gerichten (z.B. bei Zwangsversteigerungen, im Erbfall, bei Streitfällen, etc.) und wird von fast allen Banken bzw. Bausparkassen, Finanzämtern und Versicherungen akzeptiert. Es ist neutral, ausführlich und leicht verständlich.