Beweissicherung

Im Rahmen einer außergerichtlichen Beweissicherung halten wir bautechnische Zustände, für den Fall der Fälle, gerichtsverwertbar fest.

Bautechnische Beweissicherung
Unser Baugutachter vor Ort eine umfangreiche Sichtprüfung im Wohnungs-, Verwaltungs- und Gewerbebau sowie beim Bau von Straßen und Wegen durch. Mit einschlägigem Fach- und Sachwissen wird die Gesamtheit der tatsächlich vorhandenen Funktionen, Eigenschaften oder Merkmale eines Objektes fotodokumentiert und schriftlich festgehalten.

Was ist das Ziel einer Beweissicherung?
Ziel unserer Beweissicherung ist, die Unterscheidung der Bestandsschäden von neu hinzugekommenen Schäden zu ermöglichen. So lassen sich ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche zurückweisen. Falls Baumaßnahmen unmittelbar in der Nähe Ihres Eigentums vorgenommen werden, können Sie mit einer Beweissicherung bei einem Schadeneintritt den Bauherren oder das ausführende Unternehmen zur Verantwortung ziehen.