Gerichtsgutachten

Das selbstständige Beweisverfahren kommt zur Anwendung, wenn durch bevorstehende Veränderungen am gegenwärtigen Zustand eines Bauwerkes die Möglichkeit besteht, dass ein Beweismittel verloren geht oder seine Nutzung erheblich verzögert wird. Der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist durch den Antragsteller selbst oder durch seinen Anwalt bei Gericht zu stellen. Die Parteien können dem Gericht einen Sachverständigen vorschlagen. Die Auswahl des Sachverständigen wird wie auch beim Klageverfahren vom zuständigen Gericht getroffen.