Wertermittlung

Im Rahmen der Wertermittlung ermitteln unsere Gutachter den verlässlichen Marktwert, Verkehrswert oder Beleihungswert von Gebäuden und/oder Grundstücken. Der Verkehrswert (=Marktwert) bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie, der nach § 194 BauGB ermittelt wurde. Dabei wird als Wert der Durchschnitt der zum Ermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise angenommen. Abweichende Preise, die durch nicht allgemein geltende Besonderheiten wie persönliche Umstände entstehen, werden bei der Durchschnittsbildung nicht berücksichtigt.