Schiedsgutachten

Zur Vermeidung langwieriger Gerichtsprozesse und damit verbundener Kosten bzw. (Bau-) Zeitverlusten kommen immer häufiger Schiedsgutachten zur Anwendung. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist das Sachverständigenbüro Rösener in einem solchen Verfahren zur Neutralität verpflichtet. Vor der Durchführung eines schiedsgutachterlichen Verfahrens müssen sich die Vertragsparteien in einem Schiedsgutachtenvertrag dem Ergebnis des Schiedsgutachtens unterwerfen. Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist somit für alle Parteien rechtsverbindlich. Der Schiedsgutachter übernimmt hierbei die Funktion eines Schiedsrichters. Schiedsgutachten sind eine Kombination aus Streitgutachten und Schiedsspruch.
Zwecks Vermeidung späterer, langwieriger und kostenintensiver Gerichtsverfahren ist es grundsätzlich äußerst sinnvoll, bereits bei Vertragsabschluss an Stelle einer Gerichtsstandsvereinbarung eine schiedsgutachterliche Abrede zu treffen. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich.